Rechtliche Grundlagen
Eingliederungshilfe, Zuständigkeiten, Schweige- und Aufsichtspflicht, Datenschutz – das rechtliche Fundament der Arbeit.
Was du danach kannst
- ✓ Rechtsgrundlagen der Schulbegleitung kennen (§ 35a SGB VIII, §§ 75/112 SGB IX)
- ✓ Den Hilfeplan und die Rolle der Kostenträger verstehen
- ✓ Schweigepflicht, Datenschutz und Aufsichtspflicht im Alltag anwenden
- ✓ Grenzen kennen: Was darf ich nicht (z. B. medizinische Maßnahmen ohne Einweisung)?
Wer zahlt, wer entscheidet: Eingliederungshilfe verstehen
Schulbegleitung ist Eingliederungshilfe. Je nach Bedarf trägt das Jugendamt (§ 35a SGB VIII, bei seelischer Behinderung) oder das Sozialamt (§§ 75/112 SGB IX) die Kosten. Das Video erklärt das Antrags- und Hilfeplanverfahren in einfachen Worten.
Schweigepflicht, Datenschutz, Aufsichtspflicht
Du erfährst in der Begleitung sehr Persönliches – über das Kind, die Familie, die Schule. All das unterliegt der Verschwiegenheit. Informationen gibst du nur an die weiter, die sie für die Unterstützung des Kindes brauchen, und nur im nötigen Umfang. Gespräche über das Kind gehören nicht auf den Pausenhof oder in private Chats.
Datenschutz heißt konkret: Notizen und Dokumentationen sicher aufbewahren, keine Namen oder Fotos in unverschlüsselten Messengern, keine Daten Dritter ohne Grundlage. Im Zweifel gilt: Datensparsamkeit – nur erheben und speichern, was wirklich gebraucht wird.
Die Aufsichtspflicht liegt grundsätzlich bei der Schule, nicht allein bei dir. Du bist Teil eines Systems mit Lehrkräften und Schulleitung. Wichtig ist, Zuständigkeiten vorab zu klären: Was passiert bei einer Krise, wer ist ansprechbar, wie weit reicht dein Auftrag? Was du nicht darfst – etwa eigenständig Medikamente verabreichen oder medizinische Maßnahmen ohne Einweisung und Vereinbarung durchführen – ist ebenso wichtig wie das, was du tust.
Wissens-Check Modul 2
1. Wer trägt bei einer (drohenden) seelischen Behinderung typischerweise die Kosten der Schulbegleitung?